Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rehder,
wir beantragen, für die nächste Gemeinderatssitzung folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zum Gegenstand der Tagesordnung zu machen:
Die Gemeinde beschließt, bis spätestens 15.09.2013 eine gemeinnützige Bürgerstiftung mit einem Gründungskapital von mindestens 20.000 € zu gründen und dabei die Spende der Kreissparkasse Höchstadt in Höhe von 10.000 € anzunehmen.
Begründung:
Uns ist bekannt, dass die Kreissparkasse Höchstadt alle Gemeinden unseres Landkreises an-geschrieben und angeboten hat, bei der Gründung von Bürgerstiftungen "behilflich" zu sein. Die Sparkasse selbst hat eine solche Stiftung bereits vor Jahren gegründet mit dem Zweck, soziale Projekte zu fördern und zu unterstützen, und ggf. auch in Einzelfällen "Nothilfe" zu leisten.
Der Gedanke der Sparkasse ist es, solche Stiftungen möglichst im ganzen Landkreis zu schaf-fen, um überall soziale Projekte zu fördern, aber auch Bürgern die Möglichkeit zu geben, diese soziale Einrichtung beim Vererben zu berücksichtigen. Denn es gibt relativ viele Leute, die über keine nahen Angehörigen verfügen und derzeit als Erben irgendwelche mehr oder weniger sozial engagierte Institutionen einsetzen.
Die Sparkasse hat deshalb alle Gemeinden angeschrieben und angeboten, einerseits das juristische Know how für die Gründung der Stiftungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Andererseits hat sich die Sparkasse bereit erklärt, 50% des Gründungskapitals (bei Heßdorf und den anderen Gemeinden unter 5.000 Einwohnern begrenzt auf 10.000 €) als Schenkung bei-zusteuern, wenn die Gemeinde ihrerseits die restlichen 50% einbringt. Dies bedeutet für unsere Gemeinde, dass wir unproblematisch eine Stiftung mit einem Gründungskapital von 20.000 € schaffen könnten, unsererseits aber nur 10.000 € einzahlen müssten.
Wir halten diese Initiative der Sparkasse für gut, weil mit der Stiftung eine gemeinnützige Einrichtung geschaffen wird, die außerhalb des gemeindlichen Haushalts soziale Projekte und Gruppierungen, aber ggf. auch Einzelpersonen unterstützen kann. Das Gründungskapital von 20.000 € ist sicher nicht ausreichend, die angestrebte Zielsetzung dauerhaft zu erreichen. Mit der Bürgerstiftung wird aber gleichzeitig eine Institution geschaffen, denen ortsansässige Bürger und Unternehmen Spenden und/oder erbrechtliche Zuwendungen geben können. Abgesehen von dem gemeindlichen Anteil des Gründungskapital wird der Haushalt der Gemeinde durch die Stiftung nicht belastet, denn die sehr geringen Verwaltungskosten der Stiftung werden aus dem Ertrag der Stiftung erbracht und für den ehrenamtlichen Stiftungsrat fallen keine Kosten an.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Sekatzek Fraktionssprecher