Fluglärm macht krank Teil 2

22. November 2023

Mustertext zur Petition im Landtag

Ganz bequem können Sie Ihre Petition online mit wenigen Klicks einreichen unter diesem Link:   https://www.bayern.landtag.de/petition-einreichen/petition-online-einreichen/   Hier müssen Sie nur Ihre persönlichen Angaben eingeben und dann untenstehende Textvorlage ins Textfeld eingeben.    Mustertext für Ihre Eingabe der Petition Nachtflugverbot Flughafen Nürnberg: Der Freistaat Bayern ist aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß auch am Flughafen Nürnberg (wie bereits in München und Memmingen) Nachtflugbewegungen zumindest in einer Kernzeit von 0 bis 5 Uhr zum Schutz der Nachtruhe und der betroffenen Bevölkerung weitgehend eingeschränkt werden. Seit 2013 hat der Freistaat die verfassungsmäßig verbriefte Aufgabe in ganz Bayern gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen (Art. 3 Abs. 2 S. 2 Verfassung des Freistaates Bayern). Dies betrifft natürlich auch Verkehr, Gesundheit und Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen. Der Bayerische Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse muß auch beim Fluglärm gelten.  In den letzten Jahren haben Nachtflugbewegungen am Flughafen Nürnberg wieder erheblich zugenommen und belasten Menschen in der Umgebung. Der Lärm, der durch die nächtlichen Starts und Landungen von Flugzeugen am Flughafen Nürnberg verursacht wird, verhindert eine erholsame Nachtruhe für Anwohner der Umgebung und führt auf Dauer zu erheblichen gesundheitlichen Konsequenzen.  Gemäß Art. 3 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern fördert und sichert der Staat gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land. Gerade deshalb ist die Staatsregierung aufgefordert, einheitliche Nachtflugregelungen für alle bayerischen Flughäfen zu schaffen.  Durch die Einschränkung von Nachtflügen können auch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Diese sollten jedoch vom Freistaat weitestgehend ausgeglichen werden.  Der Freistaat Bayern ist zu 50% am Flughafen Nürnberg beteiligt. Die Staatsregierung muß jedoch neben ihren wirtschaftlichen Interessen als politische Entscheidungsträgerin auch dafür Sorge tragen, daß die mit den Nachtflugbewegungen einhergehenden Belastungen für die Anwohner im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bewohner Bayerns nicht nur in Memmingen und München, sondern auch in Nürnberg begrenzt werden. Auch als Miteigentümer des Flughafens Nürnberg muß der Freistaat seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen. Der Freistaat ist aufgefordert, gesundheits- und sozialverträgliche Lösungen zu schaffen.  Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie sich gerne an unserer Bürgerbüro wenden. 
Horst Arnold
Rechtspolitischer Sprecher
 
SPD-Fraktion
im Bayerischen Landtag
Bürgerbüro:
Hirschenstr. 24
90762 Fürth
 
Telefon: 0911/76600-836
Fax.: 0911/76600837
E-Mail: horst.arnold@bayernspd-landtag.de

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