Gerichtsverhandlung gegen Verwaltungsleiter Martin Hofmann am 13.11.2013: Die zahlreichen Zuhörer im Gerichtssaal des Erlanger Amtsgerichts mussten sich zwei Stunden in Geduld üben, bis die Hauptverhandlung gegen den Heßdorfer Verwaltungsleiter Martin Hofmann wegen Untreue überhaupt erst wirklich in die Gänge kam. Dann ging es umso schneller: Martin Hofmann ließ von seinen Anwälten ein Geständnis über die Untreue zum Nachteil der Gemeinde Heßdorf abgeben. Deswegen soll er nun 5.000 € an die Staatskasse zahlen und muss auch die Verfahrenskosten tragen.
Unmittelbar nach Eröffnung der Verhandlung beantragten die beiden Anwälte von Herrn Hofmann ein Beratungsgespräch und entschwanden mit der Vorsitzenden und der Staatsanwältin für eine Stunde im Richterzimmer, in der offenkundig hart und intensiv um eine Entscheidung zum Fortgang des Verfahrens gerungen wurde. Die Richterin gab zu Protokoll “kein Ergebnis bei dieser Verhandlungsrunde. Und man konnte der Meinung sein, dass nun die Zeugenbefragungen doch noch beginnen sollten. Aber die Verteidiger beantragten erneut eine Unterbrechung, um sich noch einmal mit Herrn Hofmann zu beraten und ihn über die Gesprächsergebnisse mit dem Gericht zu informieren. Auch ein weiteres Gespräch mit der Staatsanwältin wurde geführt. Nach zwei Stunden, als sich alle Prozessbeteiligten wieder eingefunden und die vier geladenen Zeugen sich immer noch in Geduld übten, gab einer der Verteidiger für Herrn Hofmann eine Erklärung ab. Er erklärte, dass sein Mandant inzwischen eingesehen habe, Fehler ge-macht zu haben. Er sei der Meinung gewesen, dass die Rechnungen zweier Gutachten zum Hubschraubergrundstück von ihm zu Recht zur Auszahlung freigegeben wurden, weil diese Gutachten auch gemeindedienlich gewesen ein. Er räumte aber ein, auch ganz klar gewusst habe, dass diese Gutachten eigentlich eine persönliche Angelegenheit von Herrn Helmut Maar in seinem damaligen Strafverfahren waren und deswegen nicht von der Gemeinde zu bezahlen gewesen wären. Herr Hofmann bestätigte persönlich nochmals seine Fehler und bedauerte seine Genehmigung zur Auszahlung, die er heute nicht noch einmal tätigen würde.
Die Staatsanwältin nahm dies zum Anlass, die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von € 5.000 vorzuschlagen. „Ein vermeidbarer Irrtum“ von Herrn Hofmann, daher die spürbare Geldauflage. Dem folgte auch die Vorsitzende Richterin und äußerte „Ein spätes Geständnis ist besser als gar kein Geständnis“. Außerdem sei Herr Hofmann bisher ein strafrechtlich unbescholtener Bürger und Gemeindeleiter. Auch deswegen war sie mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden, wies aber den Angeklagten daraufhin, dass er zusätzlich noch die Verfahrenskosten an die Staatskasse und die Anwaltskosten zu bezahlen habe. Herr Hofmann erklärte sich mit diesen Vorschlägen einverstanden und muss nun 5.000 € an die Staatskasse überweisen. Außerdem hat er die Verfahrenskosten und seine Anwälte bezahlen.
Glücklich schien keiner der Beteiligten zu sein. War das ein guter Deal im Strafverfahren?